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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Anwendungsbereich


1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten nur wir ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder


3. Ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen gelten unsere Pflegehinweise.


II. Angebot und Vertragsschluss


1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.


2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.


III. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht


1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde.In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwersteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.


2. Der Abzug von Skonto bedarf schriftlicher Vereinbarung, es sei denn, wir verzichten auf diese Form oder vereinbaren Textform.


Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen.


3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebenen Konto zu erfolgen.


4. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugzinsen in Höhe von 8% geltend zu machen.


5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt,


IV. Liefer- und Leistungszeit, Annahmeverzug


Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers und seiner Mitwirkungspflichten voraus.
Anderenfalls verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum.
Tage nach Information über die Bereitstellung des bestellten Produktes in Annahmeverzug.


3. Wir haften dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.


4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.


5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.


V. Gefahrübergang – Versand/Verpackung


1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.


2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlässt. Dies gilt auch dann, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird oder wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen.


sobald wir ihm Versand- und Lieferbereitschaft angezeigt haben. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.


4. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und


5. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.


VI. höhere Gewalt

1. In den Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, unsere Zahlungsbedingungen für Neubestellungen zu ändern und Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Bestellwertes auszuführen. Dies gilt nicht für kreditversicherte Käufer und nicht für bereits zu den bisher geltenden Bedingungen bestätigte Aufträge.

2. Der Begriff der höheren Gewalt betrifft den Eintritt eines unabwendbaren und unvorhergesehenen den Vertrag störendes Ereignisses von außen von erheblichem Unfang, das außerhalb derKontrolle der Vertragspartner liegt und auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann. Hierunter fallen insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, Pandemie oder Epidemie, Naturkatastrophen, Aufruhr, Kriegseinflüsse oder


VII. Mängelhaftung und Verjährung


1. Wir behalten uns konstruktive Änderungen und geringe Farbabweichungen bei unseren Erzeugnissen vor. Branchenübliche Abweichungen von Farbe, Design usw. stellen keine Mängel dar. Das Gleiche gilt bei Abweichungen unserer Waren von Muster und Probe.


2. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten


3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- undMaterialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen,


4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.


5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


6. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 5 auf Ersatz des vorhersehbaren, typsicherweise eintretenden Schadens begrenzt.


7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt;


VIII. Eigentumsvorbehalt


1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten aus allen Rechtsbeziehungen uns gegenüber erfüllt hat.


2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs-und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.


3. Im Rahmen seines Geschäftsbetriebes ist der Käufer berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen und den Kaufpreis einzuziehen. Diese Berechtigung erlicht, wenn der Käufer sich uns gegenüber in Verzug befindet. Wir sind dann berechtigt, alle bereits gelieferten Gegenstände abzuholen, was uns schon jetzt von dem Käufer gestattet wird. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Von einer Pfändung der Vorbehaltsware oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich mindestens in Textform benachrichtigen. Entstehen uns dadurch Kosten, dass wir Vollstreckungsmaßnahmen oder andere Beeinträchtigungen erleiden, so wird der Käufer uns derartige Kosten erstatten.
Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an.


X. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht


1. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.


2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.


3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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